ÖHGB fordert: wirtschaftsfördernde Maßnahmen für private VermieterInnen

Wien (OTS) – Aus Anlass des jährlich stattfindenden Bundestages des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) wurden drei aktuelle Forderungen erhoben:

Degressive Abschreibung/verkürzte Abschreibungszeiten Investitionen, die von privaten VermieterInnen an einem bestehenden Gebäude, der Gebäudetechnik oder einer Wohnung vorgenommen werden, wie beispielsweise dem Austausch von Fenstern, Heizungsanlagen, der Erneuerung der Fassade etc. verdienen Anreize zur degressiven Abschreibung, da dadurch die Wirtschaft in einem noch breiteren Maß gefördert wird. Zudem kommen derartige Maßnahmen der Umwelt und dem Klima zugute.

Corona-Investitionsprämie

Als weitere wirtschaftsfördernde Maßnahme erweist sich eine Corona-Investitionsprämie für Investitionen von privaten VermieterInnen in bereits bestehende Gebäude. Über diesen Weg könnten verstärkt heimische Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes gefördert werden.

Corona-Unterstützungsfonds

EigentümerInnen und MieterInnen, die aufgrund der Corona-Pandemie von Liquiditätsengpässen betroffen sind, sollen aus einer zusätzlichen Corona-Wohnbeihilfe des jeweiligen Bundeslandes Unterstützung erhalten. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die Länder die zielgenaue Verteilung der Gelder über die Landesressorts zügig vornehmen könnten.

Leerstandsabgabe: unzumutbare Eingriffe in das Eigentumsrecht

Auf strikte Ablehnung stoßen jüngste Pläne aus Tirol und Salzburg zur Einhebung einer Leerstandsabgabe. Derartige Maßnahmen stellen sich laut ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer als unzumutbare Eingriffe in das Eigentumsrecht dar: „Es gibt nicht einmal eine allgemein gültige Definition, wann und unter welchen Bedingungen von einem Leerstand gesprochen werden kann. Wohnungen, die eine bestimmte Zeit leer stehen, mit einer Abgabe zu versehen, ist sachlich nicht nur nicht gerechtfertigt, sondern absurd! Und vom übermäßigen Erhebungs- und Verwaltungsaufwand der Städte und Länder ganz zu schweigen. Am Ende zahlt womöglich der Steuerzahler noch dazu! “

Mehr über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund ÖHGB ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.

Vom Privatvermieter zum Privatverkäufer?

Auch wenn wir nicht müde werden zu betonen, dass eine Immobilie eine gute und stabile Anlageform ist, so sind die Anforderungen an private VermierterInnen doch nicht zu unterschätzen. Vor allem bei geerbten Immobilien fehlt es oft an Zeit und Know How sich mit Mietern, Mietrecht und Instandhaltungspflichten zu befassen. Oft macht dann ein Verkauf und die Anlage des Erlöses in ein Portfolio oder den Ausbau/Ankauf der eigenen Traumimmobilie Sinn. Wir von Immobilien Resch bewerten Ihre Liegenschaft/en marktgerecht, bewerben Objekte in einschlägigen Medien (Internetplattformen, Zeitungen etc.) und führen Besichtigungen mit Interessenten durch.

Selbstverständlich sind wir bei der Beschaffung des Energieausweises behilflich und falls erforderlich, werden wir verschiedene Reparatur- bzw. Renovierungsarbeiten ebenfalls gerne organisieren und durchführen. Siehe dazu auch: Unsere Leistungen