ÖHGB: Klares Nein zur Leerstandsabgabe!

„Wer eine oder zwei Wohnungen oder vielleicht ein Zinshaus besitzt, hat laufende Kosten zu bestreiten. Leerstand macht daher keinen Sinn“, ist ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer überzeugt und spricht sich klar gegen eine Abgabe aus.

Keine gültige Definition von Leerstand

Dies ergibt sich schon daraus, dass es keine allgemein gültige Definition von Leerstand gibt. „Liegt Leerstand bereits vor, wenn man seine Wohnung über einen längeren Zeitraum aufwändig renoviert? Oder was ist, wenn sich eine Wohnung schlicht nicht von einem Tag auf den anderen vermieten lässt?“, so Prunbauer, der eindrücklich vor einer Bestrafungsaktion gegen diejenigen warnt, die unverschuldet Leerstand haben und eigentlich vermieten wollen.

Gilt sporadische Nutzung als Leerstand?

Hingegen sollte endlich dem Missbrauch mit günstigen Altmietverträgen, die nur mehr sporadisch – etwa für einen Theater- oder Opernbesuch – genützt oder für das Enkerl aufgehoben werden, ein Ende bereitet werden. Der Lebensmittelpunkt ist bei vielen Mietobjekten schon lange nicht mehr dort gegeben. Diese werden gehortet und aufgehoben, weil die Miete ohnedies so niedrig ist. Eine Kündigung wegen dieser Leerstehung ist nach der Judikatur jedoch sehr schwer durchsetzbar.

Eigentumsquote erhöhen statt Leerstandsabgabe!

Prunbauer plädiert dafür, das Eigentum wieder in den Fokus zu rücken und verstärkt zu berücksichtigen: „Wir haben mit 55 % eine in der EU vergleichsweise niedrige Eigentumsquote zu verzeichnen.“ Genau hier soll die Politik ansetzen. Die Anschaffung wie auch die Erhaltung von Eigentum soll besonders für junge Menschen und Familien finanziell ermöglicht werden, ohne weitere Fesseln anzulegen. Daher rät er, endlich für soziale Treffsicherheit im öffentlichen Mietsektor zu sorgen, der immerhin über 60% aller Bestandverhältnisse umfasst.

Mehr über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer.

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